Gemäß Artificial Intelligence Act müssen Bilder, die mit KI erzeugt oder verändert wurden, ab dem 2. August ein KI-Pflichtlabel tragen, dass darauf aufmerksam macht. Das gilt für Fotografen, KI erzeugte Bilder, Deepfakes und Retuschen.
© Screenshot ChatGPTAm 2. August 2026 treten in der Europäischen Union die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des Artificial Intelligence Act in Kraft. Anbieter generativer KI müssen künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte technisch erkennbar machen. Wer mit KI täuschend echte Bilder erzeugt oder verändert und diese veröffentlicht, muss den Eingriff unter bestimmten Voraussetzungen auch gegenüber dem Publikum offenlegen.
Was verlangt der Artificial Intelligence Act bei Bildern?
Der Artificial Intelligence Act unterscheidet zwischen den Pflichten der KI-Anbieter und denen der Anwender.
Anbieter von Systemen, die synthetische Bilder, Videos, Audiodateien oder Texte erzeugen, müssen ihre Ausgaben technisch kennzeichnen. Andere Systeme sollen dadurch erkennen können, dass KI den Inhalt vollständig oder teilweise geschaffen hat. Die Technik muss nach Möglichkeit zuverlässig, kompatibel mit anderen Verfahren und gegen Manipulationen geschützt sein.
Eine andere Pflicht betrifft Fotografen, Agenturen, Redaktionen und Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen. Veröffentlichen sie Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die als Deepfake gelten, müssen sie offenlegen, dass KI das Material erzeugt oder verändert hat. Der Hinweis muss spätestens dann erscheinen, wenn das Publikum den Inhalt erstmals sieht.
Müssen alle KI erzeugten Bilder ein sichtbares KI- Pflichtlabel tragen?
Nein. Der Artificial Intelligence Act schreibt nicht für jedes KI erzeugte Bild und jede kleine KI-gestützte Bearbeitung ein sichtbares Einheitssymbol vor.
Die technische Kennzeichnungspflicht richtet sich zunächst an die Anbieter der KI-Systeme. Eine sichtbare Offenlegung durch den Anwender verlangt Artikel 50 vor allem bei Deepfakes, also bei künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalten, die authentisch erscheinen können.
Auch der Begriff KI-Pflichtlabel kann deshalb in die Irre führen. Das Gesetz führt kein einzelnes Pflichtzeichen ein, das künftig auf jedem mit KI bearbeiteten Foto stehen muss. Es kombiniert technische Erkennbarkeit mit einer Offenlegungspflicht für bestimmte Veröffentlichungen.
Wann gelten KI erzeugte Bilder als Deepfake?
Entscheidend ist, ob ein Bild eine Person, einen Gegenstand, einen Ort oder ein Ereignis so glaubwürdig darstellt, dass Betrachter den künstlichen Eingriff möglicherweise nicht erkennen.
Dazu kann ein vollständig KI erzeugtes Porträt einer realen Person zählen. Auch ein echtes Foto, in dem die Software ein Gesicht austauscht, Personen ergänzt oder eine tatsächlich nicht vorhandene Situation erzeugt, kann in diesen Bereich fallen.
Ein weiteres Beispiel ist die Aufnahme einer leeren Wohnung, die eine KI nachträglich möbliert. Das Ergebnis beruht zwar auf einem Foto, zeigt aber eine Ausstattung, die zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht vorhanden war. Auch solche Mischformen können für Betrachter wie eine unveränderte Abbildung der Wirklichkeit wirken.
Braucht jede KI-Retusche ein KI-Pflichtlabel?
Nein. Eine KI-gestützte Standardbearbeitung löst nicht automatisch dieselben Pflichten aus wie eine inhaltliche Manipulation.
Artikel 50 nimmt technische Hilfsfunktionen für übliche Bearbeitungen von der Kennzeichnungspflicht der Anbieter aus, sofern sie die eingegebenen Daten und deren Bedeutung nicht wesentlich verändern. Darunter können etwa Korrekturen von Helligkeit, Farbe oder Bildrauschen fallen.
Auch das Entfernen eines Sensorflecks verändert in der Regel nicht die Aussage eines Fotos. Anders kann es aussehen, wenn eine KI eine Person aus einer dokumentarischen Aufnahme löscht, einen neuen Himmel einsetzt oder einen Ort grundlegend umgestaltet.
Der konkrete Zusammenhang entscheidet. Ein entfernter Papierkorb in einer inszenierten Werbeaufnahme besitzt eine andere Bedeutung als ein entferntes Beweisstück in einem journalistischen Bild. Der Artificial Intelligence Act liefert für solche Grenzfälle keine einfache Liste. Fotografen und Redaktionen müssen daher prüfen, ob der Eingriff den dargestellten Sachverhalt verändert.
Wie muss das KI-Pflichtlabel aussehen?
Das Gesetz verlangt einen klaren und erkennbaren Hinweis, schreibt für Anwender aber kein einziges verbindliches Symbol vor.
Die Information muss das Publikum spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erreichen. Eine Bildunterschrift oder ein Hinweis unmittelbar am Motiv kann deshalb sinnvoller sein als eine Information, die nur in versteckten Dateidaten steht.
Die Europäische Kommission hat Symbole für vollständig KI-generierte, teilweise KI-veränderte und allgemein KI-gestützte Inhalte vorgestellt. Ihre Verwendung bleibt freiwillig. Die gesetzlich geforderte Transparenz hängt damit nicht davon ab, ob ein Fotograf genau diese Zeichen nutzt.
Ein verständlicher Text kann den Eingriff oft genauer beschreiben. Hinweise wie „Bild vollständig mit KI erzeugt“, „Hintergrund mit KI ergänzt“ oder „Personen mithilfe von KI ausgetauscht“ erklären mehr als ein allgemeines KI-Symbol.
Reichen Metadaten für das KI-Pflichtlabel aus?
Bei einem veröffentlichungspflichtigen Deepfake reichen alleinige Metadaten voraussichtlich nicht aus, weil das Publikum den Hinweis klar wahrnehmen können muss.
Maschinenlesbare Informationen erfüllen eine andere Aufgabe: Sie helfen Software, Plattformen und Prüfwerkzeugen dabei, synthetische Inhalte zu erkennen. Für diese technische Ebene nennt der Artificial Intelligence Act keine einzelne vorgeschriebene Methode.
Infrage kommen digitale Herkunftsnachweise, unsichtbare Wasserzeichen oder andere technische Markierungen. Ein sichtbarer Hinweis richtet sich dagegen unmittelbar an die Betrachter. Beide Ebenen können sich ergänzen, ersetzen einander aber nicht in jedem Fall.
Was bringt C2PA bei KI erzeugten Bildern?
C2PA kann die Entstehung und Bearbeitung einer Bilddatei nachvollziehbar dokumentieren.
Der Standard hinterlegt signierte Herkunftsinformationen in einer Datei. Diese können unter anderem festhalten, mit welchem Gerät ein Bild entstand und welche Programme es anschließend bearbeiteten. Zertifikate und digitale Prüfsummen sollen Manipulationen an diesen Angaben erkennbar machen.
C2PA beweist jedoch nicht, dass der abgebildete Inhalt wahr ist. Das Verfahren dokumentiert vor allem die Herkunft der Datei und ihre Bearbeitungsschritte. Ein authentisch signiertes Foto kann trotzdem eine inszenierte oder irreführende Situation zeigen.
Hinzu kommt ein praktisches Problem: Plattformen können Metadaten beim Upload entfernen. Auch Screenshots oder bestimmte Exportvorgänge können die Herkunftskette unterbrechen. Ein sichtbarer Hinweis bleibt daher bei kennzeichnungspflichtigen Veröffentlichungen wichtig.
Was gilt für Kunst, Satire und kreative KI-Bilder?
Auch kreative Werke sind nicht grundsätzlich von der Offenlegung ausgenommen. Der Artificial Intelligence Act erlaubt hier jedoch eine zurückhaltendere Kennzeichnung.
Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken darf der Hinweis so erfolgen, dass er die Präsentation und Wahrnehmung des Werks nicht unnötig beeinträchtigt. Die Information über den KI-Einsatz muss dennoch vorhanden sein.
Eine großflächige Kennzeichnung mitten im Motiv verlangt das Gesetz somit nicht zwingend. Je nach Veröffentlichung kann ein Hinweis neben dem Bild, in der Bildlegende oder in begleitenden Informationen genügen.
Was müssen Fotografen vor dem 2. August 2026 tun?
Fotografen sollten ihre KI-Werkzeuge erfassen, Bearbeitungsschritte dokumentieren und eindeutige Regeln für Veröffentlichungen festlegen.
Zunächst lohnt ein Blick auf die verwendete Software. Viele Programme setzen KI inzwischen auch bei Funktionen ein, die nicht ausdrücklich als generative Werkzeuge auftreten. Fotografen sollten wissen, welche Arbeitsschritte lediglich technische Korrekturen vornehmen und welche neue Bildinhalte erzeugen.
Danach braucht es einen nachvollziehbaren Arbeitsablauf:
- Festhalten, welche Software und welche KI-Funktion zum Einsatz kam.
- Dokumentieren, welche Bildbereiche die KI erzeugt, entfernt oder ersetzt hat.
- Prüfen, ob die Bearbeitung die Aussage des Bildes wesentlich verändert.
- Vorhandene Herkunftsdaten und C2PA-Informationen beim Export möglichst erhalten.
- Täuschend echte KI-Inhalte bei der Veröffentlichung klar und verständlich erläutern.
- Mit Auftraggebern, Agenturen und Redaktionen klären, wer die Kennzeichnung übernimmt.
Gerade bei weitergegebenen Bildern können Informationen schnell verloren gehen. Ein Fotograf dokumentiert den Eingriff möglicherweise korrekt, während eine Agentur die Metadaten entfernt oder ein Verlag die Bildunterschrift kürzt. Klare Absprachen sollten deshalb zum Produktionsprozess gehören.
Schafft der Artificial Intelligence Act eindeutige Grenzen?
Nein. Zwischen einer technischen Korrektur und einem vollständig KI erzeugten Bild liegen zahlreiche Abstufungen.
Die größte Unsicherheit betrifft Bearbeitungen, die nur einen Teil des Motivs verändern. Generative Retusche kann einen kleinen Gegenstand entfernen, aber auch eine ganze Person, einen Raum oder ein Ereignis neu erfinden. Dasselbe Werkzeug führt damit je nach Einsatz zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen.
Für Fotografen zählt deshalb nicht allein die Frage, ob sie KI benutzt haben. Wichtiger ist, was die KI verändert hat, wie realistisch das Ergebnis erscheint und in welchem Zusammenhang das Bild veröffentlicht wird.
Das KI-Pflichtlabel soll künstliche Eingriffe sichtbar machen, darf aber nicht jede digitale Bearbeitung mit einer vollständigen Bildsynthese gleichsetzen. Präzise Beschreibungen schaffen hier mehr Transparenz als pauschale Warnzeichen. Technik kann die Herkunft dokumentieren – Vertrauen entsteht erst durch einen offenen Umgang mit dem Entstehungsprozess.
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