Das neue Gesetz könnte Aufnahmen wie diese unter bestimmten Bedingungen strafbar machen.
Foto: Adobe Stock / OlegDas Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt beschlossen. Bei der geplanten Neuregelung zu Aufnahmen bekleideter intimer Körperteile ist die Bundesregierung auf zentrale Bedenken eingegangen, die der Fotografen-Berufsverband Freelens in der Verbändeanhörung geäußert hatte. Der Straftatbestand ist nun klarer formuliert, und die Strafbarkeit setzt absichtliches oder wissentliches Handeln voraus.
Freelens unterstützt das Ziel, Betroffene besser vor bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schützen. Der Referentenentwurf vom April hätte jedoch auch Fotografinnen und Fotografen treffen können, die alltäglich im öffentlichen Raum arbeiten. Er sah eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor für Personen, die unbefugt eine Bildaufnahme herstellen oder Dritten zugänglich machen, die „in sexuell bestimmter Weise“ bekleidete Genitalien, bekleidetes Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet.
Bestimmtheitsgebot und bedingter Vorsatz
Wie andere Verbände argumentierte Freelens, die interpretationsbedürftige Formulierung „in sexuell bestimmter Weise“ könne gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoßen. Zudem kritisierte der Verband, dass nach dem Entwurf bereits bedingter Vorsatz, also ein billigendes Inkaufnehmen, genügt hätte. Beim Fotografieren in dynamischen Situationen können jedoch auch Aufnahmen mit sexuellem Charakter entstehen. Wer das weiß und trotzdem auslöst, hätte sich nach dem Referentenentwurf bereits strafbar machen können.
Freelens legte deshalb mehrere alternative Lösungswege vor, darunter den Vorschlag, die Strafbarkeit auf Aufnahmen zu begrenzen, die absichtlich oder wissentlich in einer Weise entstehen, die erkennbar darauf gerichtet ist, die genannten Körperteile sexualisiert darzustellen.
Regierungsentwurf greift Hinweise auf
Der Regierungsentwurf nimmt diese Hinweise in wesentlichen Punkten auf. Strafbar soll sein, wer „absichtlich oder wissentlich“ unbefugt eine Bildaufnahme herstellt, die die genannten Körperteile „in einer Weise abbildet, die die Bildaufnahme prägt und offensichtlich darauf abzielt, diese Körperteile sexualisiert darzustellen“.
„Wir begrüßen, dass das Bundesjustizministerium auf unsere Bedenken eingegangen ist. Das ist eine gute Nachricht für alle, die mit redlichen Absichten im öffentlichen Raum fotografieren“, sagt Dagmar Schwelle, Vorstandsvorsitzende von Freelens. „Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir genau darauf achten, dass die nun gefundene Balance zwischen dem legitimen Schutz vor voyeuristischen Aufnahmen und den Interessen sozialadäquater Fotografie erhalten bleibt.“
An der Verbändeanhörung hatten sich auch der Female Photoclub, der Deutsche Fotorat und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mit kritischen Anmerkungen beteiligt. Dass die Bundesregierung zentrale Kritikpunkte aufgegriffen hat, werten die Verbände als ermutigendes Signal für die Interessenvertretung der Fotografie.
Freelens e.V. ist mit mehr als 2100 Mitgliedern einer der größten Berufsverbände für Fotografinnen und Fotografen in Deutschland. Der Verband setzt sich für die beruflichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder ein und engagiert sich insbesondere für die Presse- und Fotografiefreiheit, das Urheberrecht und faire Arbeitsbedingungen in der Fotografie.
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