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fotomagazin 06/2025 Vergleichstests, Berichte, Praxis.

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Fotorecht

Marken auf Fotos: Was geht und was nicht?

Diese Situation kennen bestimmt viele Fotografen: Man macht ein tolles Bild, alles passt und bei der Bearbeitung oder Entwicklung stellt man fest, dass im Hintergrund ein bekanntes Markenlogo prangt. Ob dadurch das Bild nur noch für den Giftschrank taugt oder ob es trotzdem ganz normal verwendet werden kann, dem gehen wir heute nach.

fotoMAGAZIN Logo

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Die ganze Welt der Fotografie

04.12.2015
Fotorecht Markenrecht Aufmacher

Marken umgeben uns überall. Doch was genau sind Marken?

Foto: © Thinkstock

Marken umgeben uns überall. Doch was genau sind Marken? Sie sind viel mehr als Logos und Schriftzüge. Beinahe alles kann eine Marke sein. Einzige Voraussetzung: Das Zeichen muss es ermöglichen, ein Produkt einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen. Dann können sogar so exotische Dinge wie Gerüche, Klänge oder Farben Marken sein – denken Sie nur an das Telekom-Magenta und den Tagesschau Jingle. Doch solange die Duftfotografie noch nicht erfunden ist, dürften für unser Thema zunächst nur darstellbare Marken tatsächlich eine Rolle spielen wie Wörter, Bilder oder Farben.

Damit ein Zeichen zur Marke wird, muss es entweder ins Markenregister eingetragen oder sehr umfassend benutzt werden. Ist aus dem Zeichen erst einmal eine Marke geworden, darf nur der Markeninhaber das Zeichen noch für seine Produkte benutzen. Verwendet ein anderer die gleiche oder eine ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Produkte oder nutzt jemand den guten Ruf der Marke aus, kann sich der Markeninhaber dagegen wehren, z.B. durch eine Abmahnung.

Markenverletzung durch Fotografie

Jetzt kommt die Preisfrage: Verletze ich auch Markenrechte, wenn ich eine Marke fotografiere? Und es folgt eine typische Juristenantwort: Es kommt darauf an. Nämlich wie Sie die Fotografie verwenden. Aber ich kann Sie beruhigen: In den allermeisten Fällen können Sie Marken ohne weiteres fotografieren und die Fotos auch verwenden.

Privatleute sind aus dem Schneider

Eine Markenverletzung setzt voraus, dass sie im geschäftlichen Verkehr geschieht. Verwenden Sie Ihre Fotos ausschließlich privat, z. B. auf einer eigenen, privaten Homepage oder für den Jahreskalender im Wohnzimmer, können Sie das Mc Donald’s-Logo formatfüllend abbilden – markenrechtlich drohen Ihnen da keine Konsequenzen.

Fokus Fotorecht - Marie Slowioczek

Marie Slowioczek ist Anwältin und hat schwerpunktmäßig mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes wie Marken- und Urheberrecht zu tun. Aber auch privat bleiben ihr als ambitionierter Hobbyfotografin und Moderatorin eines Onlinefotoforums die alltäglichen und speziellen Probleme des Rechts in und an der Fotografie nicht verborgen.

Foto: © Härting Rechtsanwälte

Aber auch wenn Sie Berufsfotograf sind oder Ihre Bilder verkaufen und damit im geschäftlichen Verkehr handeln, ist eine Markenverletzung unwahrscheinlich. Denn hierfür müsste die Marke im Foto „markenmäßig“ genutzt werden, nämlich zur Kennzeichnung eines Produkts. Benutzen Sie die Marke auf dem Foto, um damit Ihre Produkte – z. B. Bildbände oder fotografische Dienstleistungen – zu kennzeichnen, begehen Sie eine Markenverletzung. Dafür müsste die Marke auf dem Foto konkret dafür genutzt werden, dass Ihre Kunden das Produkt Ihnen zuordnen können.

Diese Fälle sind eher selten. Dafür reicht es nämlich nicht schon aus, dass eine Marke irgendwie auf dem Foto abgebildet ist. Sie können durchaus Ihre Dienste mit einem Foto bewerben, auf zum Beispiel eine Person ein T-Shirt mit einem deutlich abgebildeten Markenlogo zu sehen ist. Wichtig ist nur, dass die Marke nicht dazu dient, mit dem Produkt in Verbindung gebracht zu werden, sondern es das Foto selbst ist, dass das Produkt bewirbt.

Anders kann es aussehen, wenn das Foto genutzt wird, um ein Produkt in einem Onlineshop zu bewerben oder ein Werbeposter zu bebildern. Ist die Marke auf dem Foto in diesem Fall nicht nur Beiwerk, sondern gut sichtbar, kann das eine Markenverletzung auslösen. Dann besonders, wenn dem Kunden suggeriert wird, der Fotoverwender sei mit dem Markeninhaber wirtschaftlich verbunden oder wenn der Fotoverwender vom guten Ruf einer bekannten Marke für seine eigenen Produkte profitieren will.

Es kommt also tatsächlich darauf an, wie die Fotos verwendet werden. Bei einer ausschließlich privaten Nutzung kann markenrechtlich nichts passieren. Berufsfotografen können in aller Regel mit Fotografien, auf denen Marken abgebildet sind, werben und sie auch verkaufen. Aufpassen müssen zum Schluss nur die Fotoverwender.

Etwas anders ist die Sache bei Designs, da sollte auch schon der Fotograf aufpassen. Wussten Sie zum Beispiel, dass sogar der ICE der Deutschen Bahn ein geschütztes Design ist? Darüber sprechen wir dann in einer weiteren Ausgabe von Fokus Fotorecht.

Härting Rechtsawälte Marie Slowioczek und Robert Golz

Fotografen haben Rechte und manchmal auch Pflichten. Die Anwälte Marie Slowioczek und Robert Golz aus der Kanzlei Härting Rechtsanwälte erklären in ihrer Kolumne Fokus Fotorecht neue Gesetzesentwürfe, stellen populäre Irrtümer richtig und bringen Licht ins Dunkel bei Fragen rund um die Fotografie.

Fokus Fotorecht - Marie Slowioczek

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Fokus Fotorecht - Marie Slowioczek

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