Fotografie und Schutz der Privatsphäre

Gesetze sollen die Privatsphäre der Menschen schützen und regeln, welche Bilder im öffentlichen Raum aufgenommen und dann mit anderen geteilt werden dürfen. Sie sind allerdings in jedem Land unterschiedlich und nicht immer leicht zu durchschauen.

Menschenmenge
Foto: © Jacek Dylag / Unsplash

In England und Wales soll ein neues Gesetz in Kraft treten, das es verbietet, stillende Mütter in der Öffentlichkeit zu fotografieren, wodurch die Belästigung von Frauen unterbunden werden soll.

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Das Gesetz ist Teil  eines Gesetzentwurfs, der derzeit das Parlament durchläuft, berichtete die BBC. Das Gesetz geht auf eine Kampagne der Designerin Julia Cooper aus Manchester zurück, die sich dafür einsetzte, nachdem sie im April 2021 in einem örtlichen Park beim Stillen von einem Fremden beobachtet und fotografiert wurde. Damals hatte die Polizei nicht dagegen vorgehen können, da laut Gesetz kein Verbrechen begangen worden sei.

Es steht außer Frage, dass niemand, ob im öffentlichen oder privaten Raum, gegen seinen oder ihren Willen fotografiert werden sollte. Dennoch sind sich nicht immer alle einer Meinung, was beim Fotografieren auf öffentlichen Plätzen noch gestattet werden sollte und was bereits als Grenzüberschreitung gilt.

Neue Richtlinien auf Twitter

Twitter verbietet bereits die Veröffentlichung persönlicher Informationen wie Privatadressen, Telefonnummern und Nacktbilder. Mit der neuen Richtlinie werden die bestehenden Regeln seit dem vergangenen Dezember auf das Teilen von "Medien von Privatpersonen ohne die Erlaubnis der abgebildeten Person(en)" ausgeweitet.

Straßen- und Reisefotografen gehören zum Beispiel zu den Personengruppen, die mit der neuen Richtlinie in Konflikt geraten könnten, da sie häufig auch Einzelpersonen oder Menschenmengen fotografieren. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass man dadurch in Schwierigkeiten gerät, da die abgebildeten Personen Twitter persönlich kontaktieren und die Löschung des Bildes veranlassen müssten.

Privatsphäre-Regeln in Deutschland

Das im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 201a aufgeführte Vergehen mit der Bezeichnung "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" untersagt unerlaubte Bildaufnahmen im besonders geschützten Raum wie zum Beispiel einer Wohnung. Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet, wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person(en) verstößt.

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