Joshua Zettelmeier studiert Online-Redaktion an der TH Köln und ist leidenschaftlicher Hobby-Fotograf. Als Teil seines Praxissemesters absolviert der gebürtige Unterfranke ein dreimonatiges Praktikum in der Online-Redaktion des fotoMAGAZINs. Außerdem spielt er Beachvolleyball.
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Download: Aktueller Modelvertrag 2023
Der Bekanntenkreis ist erschöpfend abgelichtet aber Portrait-Ideen haben Sie noch zuhauf? Dann sollten Sie sich an die Arbeit mit professionellen Models wagen. Doch bevor Sie den Auslöser drücken, zücken Sie unbedingt den Stift und schließen einen Modelvertrag!
In der Ausgabe fotoMAGAZIN 4/2023 finden Sie einen ausführlichen Artikel über alles, was es beim ersten Shooting zu beachten gilt. Hier lesen Sie, welche Vereinbarungen in einem Modelvertrag getroffen werden müssen und finden am Ende dieses Artikels eine Vertrags-Vorlage zum Herunterladen.
Grundlegende Vereinbarungen im Modelvertrag
Ein Modelvertrag, oder auch Model Release genannt, regelt zunächst, welche Leistungen bei einem Shooting erbracht werden müssen. Er legt fest, in welchem Zeitraum das Model zur Verfügung steht und ob die Gegenleistung der Fotografin oder des Fotografen aus einem Honorar oder aus den entstandenen Fotografien besteht (TFP).
Außerdem hält der Vertrag fest, wofür die Fotos verwendet werden dürfen. Klassische Verwendungszwecke sind die Veröffentlichung auf Websites und in sozialen Medien, bei Agenturen und in der Presse, die Einsendung bei Fotowettbewerben und der Druck für Ausstellungen. Hier bietet es sich an, dem Model eine Auswahl zu geben und in Ruhe entscheiden zu lassen, mit welcher Verwendung es einverstanden ist.
Namensnennung und Datenschutz
Die Namensnennung ist ein weiterer Punkt, der vorab geregelt werden sollte. In der Regel muss, bei Veröffentlichung der Fotografien durch das Model, der Name der Fotografin oder des Fotografen genannt werden. Andersherum kann das Model entscheiden, ob der eigene Name bei Veröffentlichung durch die Fotografin oder den Fotografen genannt werden muss, kann oder darf. Diese Freiheit sollte man dem Model gewähren.
Letzter wichtiger Bestandteil des Modelvertrags ist der Datenschutz. In diesem Abschnitt werden Art und Verwendung der innerhalb des Shooting-Verhältnisses erhobenen Daten (Bilddaten und persönliche Daten) geklärt. Des Weiteren werden hier die Rechte genannt, die das Model nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat. Auch ein Zusatz über die Datenübertragung in Nicht-EU-Staaten ist sinnvoll – beziehungsweise verpflichtend, wenn auf Websites oder Medien veröffentlicht werden soll, die auf Servern außerhalb der EU gehostet werden.
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