Gefälschte Fotokunst: Gericht verurteilt Betrüger zu langen Haftstrafen

Vier Männer wurden vom Landgericht Berlin wegen des Verkaufs gefälschter Werke international bekannter Fotografen zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sprach Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und fast acht Jahren aus.

Unter den 34 gefälschten Arbeiten befindet sich auch „Sie Kommen (Dressed), Paris 1981“ von Helmut Newton.

© Helmut Newton Foundation

Am 3. November 2025 verurteilte die 14. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin vier Angeklagte im Alter zwischen 51 und 75 Jahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Sie hatten im Herbst 2020 in Köln 34 gefälschte Werke von Helmut Newton, Cindy Sherman und Richard Prince für 1,5 Millionen Euro an eine Investmentgesellschaft verkauft. Die vermeintlichen Kunstwerke waren laut Gericht wertlose Digitaldrucke mit gefälschten Signaturen, Stempeln und Provenienzen.

Hohe kriminelle Energie

Der Hauptangeklagte Stephan W. wurde zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, sein Komplize Arnold V. zu drei Jahren und sechs Monaten. Zwei Mitangeklagte erhielten Strafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten, eine davon zur Bewährung ausgesetzt. Gegen zwei Angeklagte ordnete das Gericht außerdem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro an. Der Vorsitzende Richter sprach von einer „besonders hohen kriminellen Energie“ beim Haupttäter.

Weitere Verkaufsversuche

Stephan W. hatte zudem 2021 in Berlin und Frankfurt versucht, weitere gefälschte Fotosammlungen zu verkaufen. Diese Geschäfte kamen jedoch nicht zustande. Das Gericht wertete die Versuche als Beleg für das planvolle Vorgehen der Täter.

Langes Verfahren mit Signalwirkung

Die Hauptverhandlung begann am 14. Juni 2023 und umfasste 143 Verhandlungstage. Im Verlauf konzentrierte sich das Verfahren auf die verbleibenden Tatvorwürfe; eine ursprünglich mitangeklagte Frau (34) hatte sich bereits 2024 gegen Zahlung von 50.000 Euro einer Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

Das Verfahren gilt als eine der seltenen, aber bedeutsamen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Markt für zeitgenössische Fotografie – insbesondere mit dessen Verwundbarkeit gegenüber Fälschungen und Manipulationen. Nach Ansicht des Gerichts gefährdet der Handel mit gefälschten Fotografien „das Vertrauen in den Kunstmarkt“ erheblich. Fotografien sind aufgrund ihrer Reproduzierbarkeit und der oft geringen Differenz zur Originalproduktion besonders anfällig für Betrug.

Warnung an den Kunstmarkt

Für Sammler, Galerien und Auktionshäuser ist das Urteil eine Mahnung: Die Authentifizierung von Fotografien – vor allem hinsichtlich Signatur, Edition, Provenienz und physischer Beschaffenheit – bleibt ein zentrales Risiko. Während frühere Fälle meist Gemälde und Skulpturen betrafen, rückt dieser Großfall die Fotografie als relevantes Segment des Kunsthandels in den Fokus.

Neben der strafrechtlichen Dimension stellt der Fall auch Fragen zur Regulierung und Transparenz des Fotomarkts: Wie lassen sich Fälschungen künftig schneller erkennen? Welche Rolle spielen Zertifikate, Editionen und digitale Archive? Und wie kann das Risiko für Käufer begrenzt werden? Insgesamt sendet das Verfahren das Signal, dass auch der Markt für Fotografien längst kein Nischenfeld mehr ist, sondern Teil der hochvolumigen Kunsthandelsszene – mit allen Chancen und Risiken.

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