Drohnen für Kinder: Worauf Eltern beim Weihnachtsgeschenk achten sollten

Drohnen für Kinder gehören zu den Technikfavoriten unter dem Weihnachtsbaum – doch viele Angebote sind für Kinder ungeeignet. Eine Analyse zeigt, worauf Familien achten müssen.

Drohnen für Kinder – worauf Eltern beim Kauf der Weihnachtsgeschenke achten sollten, damit der passende Multikopter unter dem Weihnachtsbaum landet.

Drohnen für Kinder – worauf Eltern beim Kauf der Weihnachtsgeschenke achten sollten, damit der passende Multikopter unter dem Weihnachtsbaum landet.

© Unsplash / Tanner Peterson

Drohnen zählen auch in diesem Jahr zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken für Kinder. Doch am 25. November warnte das Verbraucherportal Drohnen-Camp.de in Leipzig davor, dass zahlreiche Modelle, die Online-Shops als Drohnen für Kinder anpreisen, weder für Kinder freigegeben sind noch von ihnen ohne Aufsicht geflogen werden dürfen. Viele Bezeichnungen wie Toy Drone oder Mini Drone Kids wecken falsche Erwartungen, weil die Geräte oft rechtlich keine Spielzeuge sind.

Marktanalyse zeigt deutliche Unterschiede

Für seine Untersuchung hat Drohnen-Camp.de die Amazon-Ergebnisse zum Suchbegriff Spielzeug Drohne ausgewertet. Insgesamt wurden 55 Modelle von 32 Herstellern geprüft. Entscheidend war die Alterskennzeichnung auf der Verpackung. Lediglich 30 Produkte verfügen über eine entsprechende Altersvorgabe und sind für Kinder geeignet. Bei 24 der 55 Geräte weist der Hersteller darauf hin, dass sie ausschließlich in Innenräumen genutzt werden dürfen; nur ein einziges Gerät ist ausdrücklich auch für draußen freigegeben. Bei allen anderen fehlen klare Angaben zum Einsatzort.

Viele als Drohnen für Kinder beworbene Modelle erfüllen laut Analyse von Drohnen-Camp.de nicht die Kriterien für ein sicheres Spielzeug.

Viele als Drohnen für Kinder beworbene Modelle erfüllen laut Analyse von Drohnen-Camp.de nicht die Kriterien für ein sicheres Spielzeug.

© Screenshot (Amazon.de)

Welche Drohnen für Kinder sind wirklich geeignet?

Eine Drohne gilt nur dann als spielzeugtauglich, wenn der Hersteller sie ausdrücklich für Kinder unter 14 Jahren freigibt. Solche Geräte sind leicht, verfügen über einen vollständigen Propellerschutz und besitzen eine reduzierte Leistung, die das sichere Fliegen in Innenräumen ermöglicht. Eine CE-Kennzeichnung zeigt, dass gesetzliche Sicherheitsstandards eingehalten werden. Häufig fehlt eine Kamera, weil selbst einfache Kameramodule je nach Modell eine Registrierungspflicht erfordern können.

Sind Drohnen für Kinder sicher?

Drohnen-Camp.de weist darauf hin, dass der Begriff „Kinder- Drohne“ gesetzlich nicht definiert ist und deshalb leicht falsche Erwartungen weckt. Sicher sind nur jene Modelle, die Spielzeugstandards erfüllen. Viele Produkte, die Händler als Drohnen für Kinder bewerben, sind rechtlich jedoch vollwertige Drohnen ohne klare Altersfreigabe und nicht für die Nutzung durch Kinder ausgelegt. Ihnen fehlt oft ein zuverlässiger Propellerschutz, und ihre Leistung entspricht nicht den Anforderungen an ein Spielzeug.

Welche Drohne darf mein Kind fliegen?

Kinder dürfen nur Spielzeugdrohnen selbstständig nutzen. Handelt es sich dagegen um eine reguläre Drohne ohne Spielzeugfreigabe, dürfen sie diese erst ab 16 Jahren ohne Aufsicht im Freien fliegen. Jüngere Kinder benötigen dafür eine volljährige Aufsichtsperson, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Ab welchem Alter sind Drohnen für Kinder erlaubt?

Spielzeugdrohnen sind für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen. Reguläre Drohnen dagegen gelten rechtlich als Fluggeräte und dürfen erst mit 16 Jahren selbstständig betrieben werden. Fehlt die Altersfreigabe des Herstellers, handelt es sich grundsätzlich nicht um ein Spielzeug.

Dürfen Kinder Drohnen draußen fliegen?

Outdoor-Flüge sind für Kinder nur selten erlaubt. Die Analyse zeigt, dass nur ein einziges untersuchtes Modell ausdrücklich für den Einsatz im Freien durch Kinder freigegeben war. Der Großteil der Geräte ist auf den Indoor-Betrieb beschränkt, auch wenn viele Produktbilder den Eindruck erwecken, sie ließen sich draußen problemlos nutzen.

Welche Drohnen gelten rechtlich als Spielzeug?

Spielzeugdrohnen tragen eine klare Freigabe „für Kinder unter 14 Jahren“. Sie sind leicht gebaut, besitzen einen vollständigen Propellerschutz und erfüllen die CE-zertifizierten Sicherheitsanforderungen. Fehlt die Freigabe, handelt es sich immer um eine reguläre Drohne – unabhängig davon, wie sehr sie optisch an ein Spielzeug erinnert.

Sind Drohnen für Kinder gefährlich?

Gefährlich werden Drohnen vor allem dann, wenn sie ohne ausreichende Schutzmaßnahmen in Kinderhände gelangen. Dazu zählen offene Propeller, zu hohe Leistung oder fehlende Alterskennzeichnung. Drohnen-Camp.de beobachtet regelmäßig, dass Eltern irreführenden Produktnamen vertrauen und dadurch Geräte verschenken, die ihre Kinder weder sicher noch legal nutzen dürfen.

Darf mein Kind eine Drohne mit Kamera benutzen?

Ob ein Kind eine Drohne mit Kamera nutzen darf, hängt vom rechtlichen Status des Geräts ab. Laut EU-Spielzeugrichtlinie dürfen Spielzeugdrohnen keine Sensoren besitzen, die personenbezogene Daten erfassen – Kameras fallen eindeutig darunter. Eine Drohne mit Kamera gilt deshalb rechtlich nicht als Spielzeug, auch wenn sie sehr leicht ist. Sie muss registriert werden und unterliegt den luftfahrtrechtlichen Vorschriften für reguläre Drohnen. Für Kinder bedeutet das: Eine Drohne mit Kamera darf erst ab 16 Jahren selbstständig im Freien geflogen werden. Jüngere Kinder benötigen dafür stets eine volljährige Aufsichtsperson, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Welche Versicherung zahlt bei Schäden mit der Drohne?

Drohnenflüge unter freiem Himmel sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Laut Drohnen-Camp.de reicht die private Haftpflicht dafür meist nicht aus. Familien sollten daher vor dem Kauf prüfen, ob ein eigener Drohnenhaftpflichtschutz erforderlich ist – unabhängig davon, ob es sich um eine Spielzeugdrohne oder um ein reguläres Modell handelt.

Wann darf mein Kind unbeaufsichtigt eine Drohne nutzen?

Ein Kind darf eine Drohne nur dann ohne Aufsicht fliegen, wenn sie vom Hersteller ausdrücklich als Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren freigegeben ist. Alle anderen Modelle – etwa reguläre Drohnen mit Registrierungspflicht oder Outdoor-Geräte mit Kamera – dürfen Kinder nicht selbstständig nutzen. Für Outdoor-Flüge mit regulären Drohnen gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 16 Jahren.

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