Fotografen haben Rechte und manchmal auch Pflichten. Die Anwälte Marie Slowioczek und Robert Golz aus der Kanzlei Härting Rechtsanwälte erklären in ihrer Kolumne Fokus Fotorecht neue Gesetzesentwürfe, stellen populäre Irrtümer richtig und bringen Licht ins Dunkel bei Fragen rund um die Fotografie.
Richard Prince: Bilder aus Instagram

Bei Instagram bedient: Prince-Kunst ist in Deutschland „Plagiat“
Ein Fotokünstler bedient sich an Instagram-Fotos anderer und verkauft sie für 100.000 US-Dollar. In Amerika unter Umständen sogar zu Recht. Das Fotografenherz hält das für Unrecht – und wird von deutschen Paragraphen getröstet
Der amerikanische Fotokünstler Richard Prince ist ein Meister der Zweitverwertung. Die Zweitverwertung betrifft jedoch nicht von ihm erstellte Werke, sondern er bedient sich hierfür bei den Fotos anderer.
Im Rahmen seiner aktuellen Ausstellung „New Portraits“ in der Gagosian Gallery so nun bei vielen Instagram-Nutzern, deren hochgeladene Fotos, so z.B. der Nutzerin „nightcoregirl“ er als Screenshots auf übergroße Plakate hat drucken lassen und diesen unter den bereits vorhandenen Kommentaren seine eigenen Kommentar hinzugefügte.
Nicht mehr, nicht weniger.
Hierbei ist er sehr erfolgreich. Einzelne Exponate konnte er für 100.000 US-Dollar an den Mann bringen.
Fair Use als Rechtfertigung
Rechtlich hatte er bisher in den USA mit seinem Konzept der Zweitverwertung die Rückendeckung der Gerichte. Zuletzt konnte er sich erfolgreich auf die amerikanische „Fair Use“ Regelung stützen. Zulässig ist danach eine „transformative“ Nutzung des Werkes. Das heißt: Es muss eine Auseinandersetzung mit dem Werk stattgefunden haben - in Form von Kritik, eines Kommentars und der Parodie.
In Deutschland finden sich diese Regelungen ausformuliert in den Schranken der Urheberrechtsgesetzes. Ob sich Prince auch für seine aktuelle Ausstellung und den Verkauf der Exponate erfolgreich auf „Fair Use“ berufen kann, ist mehr als fraglich.
In Deutschland wohl eher unfair
In Deutschland könnten die Instagram-Nutzer erfolgreich gegen die Ausstellung und den Verkauf der Bilder vorgehen. Zwar könnte man auch hier einen ähnlichen Rechtsgedanken heranziehen: § 24 UrhG, die freie Benutzung. Eine solche freie Benutzung eines Ausgangswerkes setzt jedoch voraus, dass sich das neue Werk in einer Weise von dem alten entfernt, dass die entlehnten „eigenpersönlichen“ Züge im neuen Werk zurücktreten und das Neue als selbständiges Werk erscheint.
Daran fehlt es hier wohl: Prince hat lediglich das ursprüngliche Werk aus dem eigentlichen Veröffentlichungsmedium Instagram herausgelöst und nur durch einen kurzen Wortbeitrag ergänzt bzw. kommentiert. In Bezug auf das einzelne übernommene Werk kann somit sicherlich nicht von einer freien Bearbeitung ausgegangen werden. Vielmehr steht diesen Fotos der Stempel des Plagiats auf der Stirn geschrieben.
Etwas anderes könnte jedoch gelten, wenn man die einzelnen Fotos im Rahmen der Ausstellung als eine große Collage ansieht. Die räumliche Verbundenheit dürfte aber auch hier nicht ausreichen, um eine freie Benutzung oder eine Auseinandersetzung mit den Ausgangswerken im Sinne des Zitatrechts anzunehmen. Jedenfalls scheitert diese Argumentation in dem Moment, wo einzelne Werke des Herrn Prince aus der Ausstellung entfernt und für teures Geld den Besitzer wechseln und entlarvt die Kunst des Herrn Price dann als das was sie ist – nämlich unzulässig.
Lässige Reaktion einer Betroffenen
Gegenwehr kommt in den USA zunächst nicht in gerichtlicher sondern an wirtschaftlicher Front. Eine der Instagram-Nutzerinnen, „Missy Suicide“ verkauft schlichtweg dieselben Fotos, die Prince für mehrere Tausend Dollar veräußerte, für 90 US-Dollar - und will den Erlös an die Elektronic Frontier Foundation spenden. Das ist eine Organisation, die sich für Grundrechte im Informationszeitalter einsetzt...
Und mindestens mit dem nightcoregirl steht er in Kontakt - er hat ihr einen Print geschickt, und sie kommentiert: "it has actually given me some cred in the art world. maybe this is part because i am involved in such... but you know..."
In den sozialen Netzwerken finden Sie unsere Beiträge unter dem Hashtag #FokusFotorecht. Lesen Sie mehr zu "Bilderdieben in der Fotokunst" in Zollners Zeilen!
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