Schnäppchen-machen ist schön und gut – aber worauf muss ich achten, wenn ich Secondhand-Kameras erwerben will? fotoMAGAZIN gibt Ihnen die Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen zum Gebrauchtkauf
1. Was sagt mir das äußere Erscheinungsbild?
In der Regel lässt sich von einem äußeren Zustand auf die Nutzungsart schließen: Eine verdreckte Kamera wurde sicher wenig pfleglich behandelt. Dellen deuten auf Stoß- oder Fallschäden mit Konsequenzen für das Innenleben hin. Sind die Linsen sauber und kratzerfrei? Achtung: Die Begutachtung ersetzt keine Funktionskontrolle.
2. Welche schnellen Funktionskontrollen sollte ich vornehmen?
Checken Sie in der Praxis:
● Arbeitet die Zoomverstellung ohne Ruckeln und Schleifgeräusche?
● Sprechen die einzelnen Hebel und Tasten an oder gibt es „tote“ Elemente?
● Ein-/Ausschalter: spürbarer Rastpunkt?
● Hat der Auslöser klare Schaltpunkte?
● Schließen Karten-/Batteriefach richtig?
● Zeigt das Display „tote“ Pixel?
● Stellt der Autofokus präzise scharf (Lupen-Funktion verwenden)?
● Schaltet bei schlechten Lichtverhältnissen das Blitzlicht automatisch zu?
3. Was muss im Lieferumfang standardmäßig dabei sein?
Neue Ware beinhaltet neben der Kamera meistens folgende Teile: Akku, Ladegerät, (deutsche) Anleitung, Garantiekarte, Kabel, Software, Handschlaufe – die zwei Erstgenannten sind unabdingbar. Beim Gebrauchtkauf stehen die Originalverpackung und obige Artikel für Seriosität; die Gefahr, Diebesgut zu erwerben, sinkt stark. Der Nachkauf fehlender Teile der Standardausrüstung ist meist unverhältnismäßig teuer oder sie sind vergriffen.
4. Welches Zubehör erhöht den Wert?
Im Secondhand-Kauf kann man Zubehör verhältnismäßig günstig erwerben. Eine Tasche, Ersatz-Akkus und große Speicherkarten sowie Tele- und Weitwinkelvorsätze steigern den Wert.
5. Wie sieht es mit den Kaufunterlagen aus – ist der Verkäufer seriös?
Das Vorlegen von Original-Rechnungen oder Kopien spricht für einen legalen Kauf. Diese Papiere sind nötig, um noch bestehende Gewährleistungsansprüche (s. u.) zu realisieren. Bei der Internet-Auktion kann der Verkäufer so überprüft werden: Sind selbstgemachte Fotos eingestellt (Vorsicht bei Prospektbildern)? Ist das Bewertungsprofil in Ordnung? Wird die Ware von einem Privat-Verkäufer mehrfach angeboten? Bei teuren Geräten sollte man (zur Kontrolle) anfragen, ob eine persönliche Abholung möglich wäre; Vorsicht bei Ablehnung!
6. Gibt es eine Altersgrenze für Digitalkameras, ab der sich der Kauf nicht mehr lohnt?
Handelt es sich um digitale Massenware, ist von Kameras abzuraten, die älter als etwa vier Jahre sind: Display-Ausfälle, defekte Akkus und Elektronik-Probleme nehmen stark zu. Oft sind defekte Modelle schon nach drei Jahren nicht mehr reparabel oder die Kosten übersteigen den Zeitwert. Bei hochwertigen Kameras (gebraucht ab ca. 250 Euro) über sechs Jahren ist Vorsicht geboten. Reparaturen werden zum Problem – und wer will schon so eine veraltete Kamera?
7. Wie sieht es mit Gewährleistung/Garantie aus?
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern vertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um. Dies gilt für neue und gebrauchte Waren. Eine „Garantie“ ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers bzw. Herstellers, sofern der Händler diese Herstellergarantie an den Kunden weitergibt. Der Garantiegeber muss nachweisen, dass der beanstandete Mangel bei Übergabe noch nicht bestand.
8. Was ist „Demoware“?
Der Begriff ist (gesetzlich) nicht definiert. Darunter fallen Vorführmodelle von Geschäften oder Messen und Rückläufer aus dem Web-Handel. Die – gegenüber dem Neupreis um ca. 5-10 % reduzierte – Ware kann sehr attraktiv sein, da die Gewährleistung gilt. Trotzdem: Vollständigkeit und Zustand genau überprüfen!
9. Welcher Kaufweg ist der beste?
Für den Kauf im Fachgeschäft und teilweise auf Börsen sprechen die Beratung im direkten Dialog, das Ausprobieren, der mögliche „Paketkauf“ (s. u.) und die „Fachsimpelei“. Für den Internet-Kauf sprechen ein bequemer Preisvergleich, die Hauslieferung und das einfacher und günstiger erhältliche Zubehör. Bei allen Vertriebswegen (besonders im Internet) darauf achten, dass es sich um für Deutschland autorisierte Ware handelt!
10. Welche Vorteile bietet der „Paketkauf“?
Paketkauf meint das Bündeln mehrerer Gegenstände zu einem Kaufvorgang. Gerade im Laden ist es möglich, einen für Verkäufer und Kunde akzeptablen Preis-Kompromiss zu finden, wenn neben der Kamera noch hochwertige Geräte (Objektive, Blitzgerät, Stativ) hinzu gekauft werden. Auch bei Kleinzubehör zeigt sich der Händler manchmal flexibel.
Winfried Warnke